Unenige Erbengemeinschaft
Einige Erbengemeinschaft
S1: Erbumwandlung
Erbteilswert:
ab 100.000 €
Erlös:
S2: Erbteil verkaufen
Erbteilswert:
ab 150.000 €
Erlös:
S3: Erbabwicklung
Erbteilswert:
ab 200.000 €
Erlös:
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Sollten Sie sich in einer harmonischen (sich einigen) Erbengemeinschaft befinden, bei der jedoch ein Miterbe nicht genügend finanzielle Mittel besitzt, um Sie auszahlen zu können, stellt der Erbentausch eine pragmatische Lösung dar. Der verbleibende muss dieser Lösung zustimmen, da dieser dauerhaft ein neues Mitglied in die Erbengemeinschaft aufnimmt.

G1: Erbentausch
Erbteilswert:
ab 100.000 €
Erlös:
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Wir bieten auch Lösungen für Bruchteilsgemeinschaften (Ehe-Gemeinschaften, BGB Gesellschaften, …) sowie für Pflichtteile an.