Pflichtteilsabwicklung

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Um unser Serviceangebot zu erweitern und dem Wunsch vieler unserer Kunden gerecht zu werden, sind wir eine enge Partnerschaft mit einem Unternehmen eingegangen, dass sich ausschließlich auf die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert hat – dem Pflichtteils-Spezialisten. Der Pflichtteils-Spezialist setzt Ihren Anspruch auf den Pflichtteil gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten durch, realisiert den größtmöglichen Geldbetrag und übernimmt dabei Ihr Kostenrisiko.

Ohne
Eigenkapital

Sie benötigen kein eigenes Kapital

bis zu 10%
sofortige Auszahlung

Bei der Pflichtteilsabwicklung Direkt kann ein Teil des Pflichtteils bereits vorab ausgezahlt werden. 

Kein
Risiko

Der Pflichtteils-Spezialist übernimmt vollumfänglich das finanzielle Risiko. 

Pflichtteil abwickeln

Hierbei wird Ihr Anspruch auf den Pflichtteil effizient in frei nutzbares Geld umgesetzt. Neben der Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches werden zusätzlich alle Kosten (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) für Sie übernommen.

Ausschließlich nach Auszahlung Ihres Pflichtteils fällt eine erfolgsabhängige Bezahlung an.

Die Höhe der Bezahlung des Pflichtteils-Spezialisten richtet sich nach dem Umfang und Komplexität des Anspruches. Das Risiko Ihres Falles und das wirtschaftliche Investment übernimmt vollumfänglich der Pflichtteils-Spezialist.

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Vorprüfung

Eine eingehende Vorprüfung zu Ihrem Fall ist für eine erfolgreiche Umsetzung des Pflichtteilsanspruches essenziell. Für eine beidseits unverbindliche Prüfung, nehmen Sie direkt Kontakt zum Pflichtteils-Spezialist auf oder nutzen Sie die Online-Qualifizierung des Pflichtteils-Spezialisten.

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Beauftragung

Nach erfolgreicher Prüfung unterbreitet der Pflichtteils-Spezialist Ihnen ein Angebot zur Pflichtteilsabwicklung.

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Abwicklung

Der Pflichtteils-Spezialist – gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten für die rechtliche Umsartzung – wandelt  Ihren Pflichtteilsanspruch in Geld um. Dabei übernimmt der Pflichtteils-Spezialist die Steuerung des Prozesses und bezahlt alle notwendigen Kosten für Sie. Ein auf Pflichtteilsrecht spezialisierter Rechtsanwalt verantwortet die gesamte rechtliche Umsetzung.

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Auszahlung

Nach erfolgreicher Abwicklung Ihres Pflichtteils wird das Geld durch Ihren Rechtsanwalt direkt auf Ihr eigenes Konto überwiesen. Erst nach Eingang Ihres Gesamtbetrages erfolgt die Abrechnung des vertraglich definierten Honoraranteils des Pflichtteils-Spezialisten.

Das Konzept hinter einer

Pflichtteilsabwicklung

Die Pflichtteilsabwicklung ist ein Gesamtpaket, welche aus dem Pflichtteils-Spezialisten und externen Rechtsanwälten (siehe „Fragen und Antworten“) besteht. Eine Risikoübernahme durch den Pflichtteils-Spezialist bedingt jedoch den Einsatz von erfahren Rechtsanwälten im Erbrecht. Die Strategie, Kommunikation, Koordination von relevanten Maßnahmen, sowie die Übernahme aller für die Abwicklung relevanten Kosten wird vom Pflichtteils-Spezialist verantwortet, während die externen Rechtsanwälten alle rechtlichen Schritte umsetzen. Sie können in Ruhe abwarten, bis Ihr Pflichtanteil auf Ihr Konto ausbezahlt wird.

Fragen und Antworten

Nein. Grundsätzlich muss der Pflichtteils-Spezialist zunächst eingehend die Ausgangssituation prüfen, um beurteilen zu können, ob Sie wirklich enterbt wurden und einen Anspruch auf Pflichtteil besitzen und damit. Die folgenden Personen haben einen Pflichtteilsanspruch:

  1. Abkömmlinge: Dazu zählen Kinder, und in bestimmten Fällen auch Enkel sowie Urenkel des Erblassers.
  2. Ehepartner: Der überlebende Ehepartner hat ebenfalls einen Anspruch auf den Pflichtteil.
  3. Eltern: Wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.

 

Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die berechtigte Person ohne Testament erhalten hätte.

Sind Sie kein Pflichtteilsberechtigter und stattdessen möglicherweise ein Vermächtnisnehmer oder gar Erbe, so müssen andere Lösungsmodelle angewandt werden. Siehe (Lösungen für Erbengemeinschaften)

Ebenso kann keine Pflichtteilsabwicklung stattfinden, falls eine rechtliche und/oder wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung nicht gegeben ist.

Für Verkauf des Anspruches entstehen Übertragungskosten (Notar/Rechtsanwalt), sowie ein Zinsaufwand für das gebundene Kapital (Kaufpreis). Zudem ist die Höhe des Pflichtteils sowie die Vollstreckung zu diesem Zeitpunkt noch ungewiss. Diese zusätzlichen Kosten und Ungewissheiten werden vom Pflichtteils-Spezialist kalkulatorisch berücksichtigt und beim Ankauf in Abzug gebracht.

Bei einer Pflichtteilsabwicklung entstehen die oben genannten Kosten nicht.

Grundsätzlich wird der Pflichtteilsberechtigte steuerlich gleich einem Erben oder einem Vermächtnisnehmer behandelt, sodass auch hier Erbschaftssteuer fällig werden kann.

Das Honorar  wird sich in der Regel jedoch steuerreduzierend auf Ihre Erbschaftssteuererklärung auswirken.

Ja. Auf Basis des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes ist die rechtliche Beratung, Umsetzung und der damit möglicherweise verbundenen Klageerhebung ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.

Unternehmen dürfen trotz jahrelanger praktischer Erfahrung und herausragendem rechtlichen Know-how, im Bereich des Pflichtteilsrechtes, keine Rechtsberatungen im Einzelfall anbieten und Sie auch nicht vor Gericht vertreten. Dies ist nur unabhängigen Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskanzleien vorbehalten.

Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. bei Unterliegen auch für die gegnerischen Seite, Gutachter, und für das gerichtliche Verfahren dürfen von Ihrem Rechtsanwalt nicht übernommen werden und müssen daher von Ihnen vollumfänglich alleine getragen werden.

Der Pflichtteils-Spezialist hat für dieses Problem ein rechtssicheres Modell entwickelt, welches Ihnen ermöglicht, für die rechtliche Durchführung externe Spitzenanwälte auswählen zu können, ohne selbst für Anwaltskosten und sämtliche andere Kosten während der Abwicklung aufkommen zu müssen.

Mit der Pflichtteilsabwicklung übernimmt der Pflichtteils-Spezialist für Sie alle Kosten der Umsetzung und koordiniert während der juristischen Abwicklung durch Anwälte, die Wirtschaftlichkeit des Projektes.

Klassische Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare (Basis ist die Gebührenordnung, oder die Anzahl geleisteter Stunden) gegenüber dem Mandanten abrechnen, auch ohne das gesetzte Ziel erreicht zu haben. Ein Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten daher nur die Erbringung einer Dienstleistung, jedoch keinen Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils.

Bleibt der Erfolg für den Mandanten aus, so muss dieser trotzdem sämtliche Kosten des Verfahrens (Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) tragen – Der Rechtsanwalt kann und darf aus standes- und berufsrechtlichen Gründen für den Mandanten keinerlei Kosten übernehmen.

Damit tragen Sie, als Mandant, vollumfänglich das wirtschaftliche Umsetzungsrisiko alleine.

Der Pflichtteils-Spezialist erhält hingegen nur ein Honorar, sobald das Ziel erreicht wurde und Sie Ihren Pflichtteil auf Ihrem Konto vorfinden. Eine schnelle Zielerreichung ist daher auch in seinem Interesse. Erreicht der Pflichtteils-Spezialist dieses Ziel nicht, erhält er auch keine Vergütung.

Zudem werden auch alle angefallenen Kosten aus der Umsetzung (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachten etc.) vom Pflichtteils-Spezialist getragen und müssen nicht von Ihnen als Mandanten entrichtet werden.