Immobilienabwicklung - maximaler Erlös

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Wir wandeln Ihren Immobilienanteil in flüssige Mittel um, maximieren Ihren Ertrag und übernehmen Ihr Risiko.
Ø 110%
erzielter Erlös

Durch unser Know-How erzielen wir durchschnittlichen einen Erlös der über dem Immobilienanteilswert liegt.

bis zu 20%
sofortige Auszahlung

Bei der Immobilienabwicklung Direkt kann ein Teil des Immobilienwertes bereits vorab ausgezahlt werden. 

100 %
Erfolgsquote

Erfolgsquote über alle angenommenen Immobilienabwicklungen.

Wir können Ihren

Immobilienanteil abwickeln

Ihr Immobilienanteil in einer Bruchteilsgemeinschaft wird effizient in liquide Mittel umgewandelt, wobei wir die gesamte Koordination, Überwachung und alle anfallenden Kosten (einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) übernehmen. Unser honorarbasiertes Entgelt wird erst nach der Auszahlung Ihres Immobilienanteils fällig. Bei der Option „Immobilienabwicklung Direkt“ erhalten Sie bis zu 20 % des Erbes bereits bei Beauftragung ausgezahlt.

Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach der Größe und Komplexität des Falls. Das Risiko des zeitlichen und finanziellen Aufwands übernimmt ERB|TEILUNG® zu 100 %.

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Qualifizierung

Die Qualifizierung ist entscheidend für die potenzielle Übernahme eines Falls. Kontaktieren Sie uns direkt.

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Beauftragung

Nach erfolgreicher Qualifizierung erhalten Sie ein Angebot von uns. Nach einem persönlichen Treffen können Sie den Auftrag zur Abwicklung erteilen. Bei der Option „Immobilienabwicklung Direkt“ wird Ihnen sofort ein Teil Ihres Immobilienanteils ausgezahlt.

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Abwicklung

Wir wandeln Ihren Immobilienanteil in freies Geld um und übernehmen neben der Koordination auch sämtliche anfallenden Kosten für Sie. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt sorgt für die rechtliche Umsetzung.

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Auszahlung

Nach der Freigabe Ihres Immobilienanteils wird das Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen. Erst anschließend wird unser vertraglich vereinbartes Honorar fällig.

Das System hinter der

Immobilienabwicklung

Die Immobilienabwicklung erfolgt durch ein duales System, das ERB|TEILUNG® und einen externen Anwalt (siehe „Fragen und Antworten“) umfasst. Da wir das Risiko übernehmen, arbeiten wir ausschließlich mit ausgewählten Spitzenanwälten zusammen. Wir übernehmen die Planung, Überwachung und alle anfallenden Kosten der Abwicklung, während der Anwalt die rechtlichen Schritte ausführt. Sie müssen lediglich warten, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Auf Wunsch informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand.

Bei der „Immobilienabwicklung Direkt“ erhalten Sie sofort nach Vertragsschluss einen Teil des Anteiles ausgezahlt.

Falls bereits ein Anwalt beauftragt wurde, um den Immobilienstreit zu lösen, prüfen wir im Zuge einer Immobilienabwicklung bereits gestellte Rechnungen auf Unverhältnismäßigkeit. Falls vorhanden, helfen wir bei der Rückforderung bezahlter Leistungen.

Fragen und Antworten

Die Immobilienabwicklung ist für viele Formen von Bruchteilsgemeinschaften möglich:

  • Ehe-Gemeinschaften (Scheidung bereits vollzogen)
  • BGB Gesellschaften
  • Gemeinschaften, die entstanden, da Immobilien auf Kinder übertragen wurden (Schenkung)

Sollten Sie sich in einer Erbengemeinschaft befinden, ist unsere Erbabwicklung die richtige Lösung für Sie.

Gerade in Ehe-Gemeinschaften ist es häufig der Fall, dass ein Miteigentümer in der Immobilie wohnt. Dieser Umstand stellt jedoch kein Problem für eine Immobilienabwicklung dar, da diese ohne Zustimmung der Miteigentümer umgesetzt werden kann. 

Nein. ERB|TEILUNG® arbeitet grundsätzlich mit den besten Anwälten in diesem Bereich zusammen, wodurch wir auch schwierige Fälle übernehmen können. Die Anwälte entwickeln bereits im Vorfeld eine Strategie und schätzen den Fall sorgfältig ein. Allerdings gibt es rechtliche Sonderfälle, die eine Abwicklung verhindern können. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um Ihren Fall kostenfrei prüfen zu lassen.

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Immobilienanteilswert ist höher als 100.000 €
  • Eingetragene Grundschulden der Immobilie dürfen nicht 70 % des Immobilienwertes überschreiten
  • Bei Ehe-Gemeinschaften muss die Scheidung bereits vollzogen sein

 

Nein, im Gegensatz zu Erbengemeinschaften besteht bei Bruchteilsgemeinschaften kein Vorkaufsrecht durch Miteigentümer. 

Ja. Das Honorar von ERB|TEILUNG® kann sich steuermindernd auf Ihre Spekulationssteuer auswirken. Wir Ihnen gerne bei der Anerkennung des Abzuges. Unser effektives Honorar reduziert sich dadurch noch einmal deutlich. 

Es entfallen Grunderwerbskosten und Notarkosten. Unsere Erfolgsquote von 100% ermöglicht es uns, bereits mit geringen Abschlägen die Ziele zu erreichen. 

Wir arbeiten nur mit den Besten der Besten zusammen. Unsere Anwälte sind handverlesene Koryphäen, die jahrzehntelange Erfahrung in der Lösung komplexester Situationen gesammelt haben. Es gibt nur sehr wenige Anwälte mit diesem Niveau, die unseren Ansprüchen gerecht werden.  Deshalb ist unser Kontingent an möglichen Immobilienabwicklungen leider auch beschränkt. Sollten Sie sich zu dem Kreis dieser Anwälte zählen, können Sie hier mehr über eine Partnerschaft erfahren. Wir erweitern stets unser Anwaltsnetzwerk. 

Ja. Das ist der rechtlichen Situation in Deutschland geschuldet.

Obwohl wir innerhalb unseres Unternehmens selbst über ein sehr großes rechtliches Know-how im Bereich des Immobilienrechts verfügen, dürfen wir keine Rechtsberatungen im Einzelfall anbieten und Sie auch nicht vor Gericht vertreten. Dies dürfen nur unabhängige Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien.

Diese dürfen jedoch zusätzliche Kosten wie Gerichts-, Gutachter- oder Anwaltskosten der Gegenseite nicht übernehmen und bieten darüber hinaus kaum erfolgsbasierte Honorarvereinbarungen an.

ERB|TEILUNG® hat diese Problematik rechtssicher gelöst und für die rechtliche Durchführung externe Spitzenanwälte ausgewählt. Das interne Know-how wird zur Entwicklung der Fallstrategie sowie zur Kalkulation des finanziellen Risikos eingesetzt. ERB|TEILUNG bezahlt sämtliche anfallenden Kosten, die während der Abwicklung durch ERB|TEILUNG entstehen. Das beinhaltet konkret nicht nur die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten, sondern auch etwaige Sachverständigenkosten und sogar die Kosten des gegnerischen Anwalts im Falle des (bisher noch nicht vorgekommenen) Unterliegens.

Ein Anwalt berechnet seine Gebühren nach einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis, unabhängig vom Erfolg des Falls. Je länger er an einem Fall arbeitet, desto mehr verdient er. Selbst wenn die Ziele nicht erreicht werden, muss der Anwalt dennoch bezahlt werden. Erfolgsbasierte Vergütungen sind nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt und werden in Deutschland selten praktiziert.

Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Kosten für Sachverständigengutachten der Gegenseite dagegen dürfen von einem Anwalt nicht übernommen werden. Ein Anwalt geht somit kein finanzielles Risiko ein. 

ERB|TEILUNG® hingegen wird ausschließlich erfolgsbasiert bezahlt. Wir erhalten unser Honorar nur dann, wenn das Ziel erreicht wird und Sie Ihr Geld erhalten. Eine schnelle Zielerreichung liegt daher auch in unserem Interesse. Wenn wir das Ziel nicht erreichen, erhalten wir keine Vergütung. Alle zusätzlichen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachten usw.) werden von ERB|TEILUNG® übernommen, wodurch wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für Sie tragen.

Dank unserer internen Spezialisten in allen Bereichen der Immobilienproblematik können wir Strategien entwickeln, die für einen einzelnen Anwalt schwer umzusetzen wären.

Ein von uns bezahlter Anwalt hat die Freiheit, kostspielige oder riskantere Strategien zu verfolgen, ohne dabei die finanziellen Möglichkeiten des Anteilseigners berücksichtigen zu müssen. Normalerweise lehnen Mandanten schnellere Wege mit geringeren Erfolgsaussichten aus Kostengründen ab. Mit ERB|TEILUNG® können diese Wege jedoch ohne Risiko für den Erben beschritten werden.

Dadurch stehen unseren Anwälten ein breiteres Spektrum an Rechtsinstrumenten zur Verfügung.

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Geben Sie nachfolgend Ihre Daten ein, um ein Angebot von uns zu erhalten. Dieser Service (inklusive der Fallprüfung durch einen Rechtsanwalt) ist für Sie kostenlos.

Ihr rechtlich zugesicherter Immobilienanteil.
Geschätzte Wert aller Immobilien.